Ein Urlaubsstreit landet vor Italiens höchstem Gericht
Was als einfache Bitte während eines Weihnachtsurlaubs begann, entwickelte sich zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Am Ende entschied Italiens höchstes Gericht über eine ungewöhnliche Frage: Muss ein Hotel seinen Gästen Leitungswasser anbieten?
Der Kassationsgerichtshof, Italiens oberste Zivilinstanz, hat die Klage einer Touristin gegen ein Luxushotel abgewiesen. Die Frau hatte verlangt, dass ihr beim Abendessen kostenloses Leitungswasser gereicht wird – doch das Hotel weigerte sich. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Vertragsbruch vorlag.
Über 5.700 Euro für Halbpension – ohne Getränke
Die Frau verbrachte laut Berichten eine Woche über Weihnachten und Neujahr 2019 im Hotel Sassongher in Corvara in Südtirol. Für ein Halbpensionspaket zahlte sie mehr als 5.700 Euro – Getränke waren darin ausdrücklich nicht enthalten.
Bei den Mahlzeiten bat sie wiederholt um Leitungswasser. Stattdessen wurde ihr Mineralwasser in Flaschen angeboten – zum Preis von sieben Euro pro 0,75 Liter. In ihrer Klageschrift gab sie an, ihr sei trinkbares Leitungswasser „ständig verweigert“ worden, sodass sie gezwungen war, Flaschenwasser zu kaufen.
Menschenrecht auf Wasser als Argument
Die Frau berief sich in ihrer Argumentation auch auf ein grundsätzliches Prinzip: „Wasser ist eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht für jedes Individuum.“ Sie forderte rund 2.700 Euro Entschädigung – sowohl für den finanziellen Schaden als auch für das psychische Leid.
Richter sahen keinen Vertragsbruch
Bevor der Fall den Kassationsgerichtshof erreichte, war die Klage bereits in zwei vorherigen Instanzen gescheitert – zunächst vor einem Friedensrichter in Rom, dann in der Berufungsinstanz.
Die Entscheidung des obersten Gerichts stützte sich auf den konkreten Vertragsinhalt: Die Richter fanden keine Hinweise darauf, dass das Hotel die Bereitstellung von Leitungswasser als Teil des gebuchten Pakets zugesichert hatte. Ebenso wenig existiere eine gesetzliche Regelung, die ein Hotel unter diesen Umständen dazu verpflichte, Leitungswasser am Restauranttisch zu servieren.
Silvio Belardi, der Anwalt des Hotel Sassongher, erklärte, das Urteil bestätige, dass es „keine Verpflichtung“ für einen Betrieb gebe, Gästen Trinkwasser anzubieten.
Ähnliche Rechtslage in anderen Ländern
Eine vergleichbare Situation gibt es auch andernorts. In Dänemark beispielsweise besteht ebenfalls keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Gästen auf Wunsch Wasser zu reichen. Dort schreibt das Gesetz lediglich Hilfe in Situationen offensichtlicher Lebensgefahr oder vergleichbarer Notlagen vor.
Ein dänischer Bürgerantrag aus dem Jahr 2018, der kostenloses Leitungswasser in Restaurants zur Pflicht machen sollte, scheiterte: Die notwendigen 50.000 Unterschriften für eine parlamentarische Behandlung kamen nicht zusammen.













