Berufung scheitert – Strafe bleibt bestehen
Runar Sögaard hat mit seiner Berufung vor dem Svea Berufungsgericht keinen Erfolg gehabt. Das Gericht bestätigt das ursprüngliche Urteil: zwei Monate Gefängnis wegen Geldwäsche.
Der Hintergrund: Auf sein Konto wurden Gelder eingezahlt, die laut Anklage aus Betrügereien gegen ältere Menschen stammten.
72.000 Kronen auf seinem Konto
Bereits 2025 verurteilte das Bezirksgericht Västmanland den früheren Prediger Runar Sögaard wegen Geldwäsche. Insgesamt 72.000 Kronen waren auf sein Konto überwiesen worden – Geld, das nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft direkt mit Seniorenbetrug in Verbindung stand.
Sögaard selbst bestritt stets, wissentlich an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein. Seine Erklärung lautete, dass auch er selbst getäuscht worden sei.
Nach dem ersten Prozess schilderte er seine Lage in eindringlichen Worten: „Jetzt verstehe ich wirklich, wie sich Menschen fühlen, die einem Betrug zum Opfer gefallen sind. Man sitzt plötzlich selbst in einer solchen Situation – ein Schlag ins Gesicht. Das ist eine Welt, der ich in meinem ganzen Leben noch nie auch nur nahegekommen bin.“
Berufungsgericht folgt der Erstinstanz vollständig
Sögaard legte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung beim Svea Berufungsgericht ein – doch ohne Erfolg. Das Berufungsgericht schloss sich der Bewertung der Vorinstanz vollständig an und ließ das Strafmaß unverändert.
In seiner Begründung hielt das Gericht fest: „Was im Berufungsverfahren vorgebracht wurde, gibt im Übrigen keinen Anlass zu anderen Bewertungen als jenen, die das Bezirksgericht hinsichtlich der angeklagten Handlungen getroffen hat.“
Anwalt: „Mein Mandant fühlt sich aufgegeben“
Nach der Entscheidung äußerte Sögaards Anwalt Mark Safaryan deutliche Enttäuschung über den Ausgang des Verfahrens.
„Mein Mandant fühlt sich aufgegeben. Er versteht nicht, warum seine Maßnahmen – insbesondere die Erstattung einer Polizeianzeige wegen der betreffenden Überweisung – nicht ausgereicht haben. Was wird noch verlangt?“
Das rechtskräftige Urteil bedeutet: Runar Sögaard bleibt zu zwei Monaten Gefängnis wegen Geldwäsche verurteilt.













